Ausschreibung / Aktivität  
 Veranstaltung: Sparkassen-Marathon in Halle (Saale)
 Datum: Sonntag 13.10.2019 
 Ort: Saalesparkasse, Rathausstraße 5, 06108 Halle (Saale)
Anfahrt und evtl. Übernachtungen organisieren die Teilnehmer selbst 
 Info: www.sparkassenmarathon-halle.de
Die SG trägt für teilnehmende SG-Mitglieder die Startgebühr von 45 €.
Angehörige teilnehmender Mitarbeiter können im Rahmen des Mit-teldeutschen Marathon an den Start gehen.
 Distanzen:
  • Marathon - Start 9:00 Uhr Leipzig Elsterflutbecken Höhe Festwiese Sportforum
  • Start 11:00 Uhr Halle Marktplatz
  • 10-km - Start 11:20 Uhr Halle Marktplatz

  • Ziel für alle Läufe: Halle Marktplatz
 Organisation: Nudelparty (9 €) und Abholung Startunterlagen/Nachmeldungen am Samstag 12.10.19 11:00 – 19:00 Saalesparkasse, Rathausstraße 5, Halle.
Läufe am Sonntag 13.10.19. Abendveranstaltung 18:00 (Einlass 17:00 Uhr) HALLE MESSE, Mes-sestraße 10, Halle. Kosten incl. Essen 29 €
Zeitnahme mit eigenem Mika-Chip oder Leih-Chip (5 €).
Sie können sich Ihre persönliche Zielzeit auf die Rückseite der Finisher-Medaille prägen lassen (8 €).
 Ansprechpartner: Berthold Fleischer Tel.: (0931) 382-7180
 Anmeldung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anmeldedaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Gra-vur ja/nein, Nudelparty ja/nein, Abendveranstaltung ja/nein
 Anmeldeschluss: 19.09.2019 (Nachmeldungen nur am Vortag des Laufs 12.10.19 gegen 10 € Nachmeldegebühr möglich. Ummeldungen bis 19.09.2019 kosten-frei möglich. Abmeldungen bis 19.09.2019 gegen 15 € Gebühr möglich)
Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen: (1) Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist be-schränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Er-füllungsgehilfen beruht. (2) Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbe-schränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadener-satzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Drit-ten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durch-führung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chroni-schen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizini-scher Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditie-rung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegen-stände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Per-son ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versiche-rungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizini-sche Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Be-treuung) ausgeschlossen.